Teil 1 – Maßnahmen und Berechtigte
Die Regelung des § 35c EStG dient der Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Diese erfolgt über einen progressionsunabhängigen Steuerabzug. Zu Einzelfragen hat die Finanzverwaltung kürzlich in einem neuen BMF-Schreiben Stellung genommen. Mehr zum Thema ‚Gebäude’…Mehr zum Thema ‚Heizung’…Mehr zum Thema ‚Steuerermäßigung’…