Praxis-Tipp: Wann ein Arbeitgeber-Sammelpunkt vorliegt
Beschäftigte ohne erste Tätigkeitsstätte können für Tätigkeiten außerhalb ihrer Wohnung Reisekosten geltend machen. Liegt ein sogenannter Arbeitgeber-Sammelpunkt vor, gilt dies jedoch nur für die Entfernungspauschale. Wann ein solcher Sammelpunkt vorliegt und damit ein steuerfreier Fahrtkostenersatz ausgeschlossen ist, ist oft strittig. Mehr zum Thema ‚Reisekosten’…Mehr zum Thema ‚Entfernungspauschale’…Mehr zum Thema ‚Fahrtkosten’…
