Trotz eines vereinbarten Privatnutzungsverbots sprach der Anscheinsbeweis in einem vom FG Köln entschiedenen Fall für eine private Kfz-Nutzung des Firmen-Pkw, sodass eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zu bejahen war. Mehr zum Thema ‚Firmenwagen’…Mehr zum Thema ‚Verdeckte Gewinnausschüttung’…
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