Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) konnte in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV) erreichen, dass die Frist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 30.6.2023 verlängert wird. Hierfür gab das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 18.8.2022 grünes Licht. Mehr zum Thema ‚Coronavirus’…Mehr zum Thema ‚Frist’…Mehr zum Thema ‚Abrechnung’…Mehr zum Thema ‚Steuerberater’…
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