FinMin Thüringen: Prozess- und Verzugszinsen führen zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen
Das FinMin Thüringen weist darauf hin, dass Prozess- und Verzugszinsen zwischen Verfahrensbeteiligten steuerpflichtig sind und in der Einkommensteuererklärung des Empfängers angegeben werden müssen. Mehr zum Thema ‚Zinsen’…Mehr zum Thema ‚Kapitalertrag’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuererklärung’…
