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Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems sind jedenfalls ab dem Jahr 2016 regelmäßig ohne Vorlage eines vor den Operationen erstellten amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Belastung’…Mehr zum Thema ‚Krankheitskosten’…

Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zu der Frage, ob die Sonderregelungen für Reiseleistungen auch für Unternehmer mit Sitz im Drittland und ohne feste Niederlassung im Gemeinschaftsgebiet anwendbar sind. Eine Nichtbeanstandungsregelung hierzu wurde nun verlängert. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚BMF-Schreiben’…

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