Innerhalb von drei Jahren nach Erwerb eines zur Erzielung von Vermietungseinkünften genutzten Grundstücks anfallende Instandsetzungsmaßnahmen sind unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG als sog. anschaffungsnahe Aufwendungen lediglich im Wege der AfA berücksichtigungsfähig. Mehr zum Thema ‚Vermietung und Verpachtung’…Mehr zum Thema ‚Vermietungseinkünfte’…Mehr zum Thema ‚Abschreibung’…Mehr zum Thema ‚Instandsetzung’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…
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