BFH: Passive Rechnungsabgrenzung erhaltener Zahlungen bei zeitraumbezogenen Leistungen
Eine Schätzung der „bestimmten Zeit“ als Tatbestandsvoraussetzung für eine passive Rechnungsabgrenzung erhaltener Einnahmen ist zulässig, wenn sie auf „allgemeingültigen Maßstäben“ beruht. Daran fehlt es, wenn die angewendeten Maßstäbe auf einer Gestaltungsentscheidung des Steuerpflichtigen beruhen, die geändert werden könnte. Mehr zum Thema ‚Rechnungsabgrenzung’…Mehr zum Thema ‚Passive Rechnungsabgrenzung’…Mehr zum Thema ‚Schätzung’…
