FG Köln: Sehr hohe Zahlungen kein steuerfreies Trinkgeld
Das FG Köln hat entschieden, dass Zahlungen von 50.000 EUR bzw. 1,3 Mio. EUR kein steuerfreies Trinkgeld sind. Mehr zum Thema ‚Trinkgeld’…Mehr zum Thema ‚Gehalt’…Mehr zum Thema ‚Steuerfreiheit’…
