BFH: Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen durch Mieter
Mieter können die Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auch dann geltend machen, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben. Mehr zum Thema ‚Haushaltsnahe Dienstleistungen’…Mehr zum Thema ‚Haushaltsnahe Handwerkerleistung’…Mehr zum Thema ‚Mieter’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…
