Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG sind die Betreuungsaufwendungen des Elternteils, der das Kind nicht in seinen Haushalt aufgenommen hat, durch den ihm gewährten Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf abgedeckt. Hierzu liegt jetzt eine Verfassungsbeschwerde vor. Mehr zum Thema ‚Kinderbetreuungskosten’…Mehr zum Thema ‚Sonderausgaben’…
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