Arbeitgeber können ihren Beschäftigten noch bis Ende 2024 die sog. Inflationsausgleichsprämie (IAP) als Leistung zur Abmilderung der Inflation gewähren – steuerfrei bis zu einem Betrag von 3.000 EUR. Vorsicht ist jedoch im Zusammenhang mit dauerhaften Lohnerhöhungen geboten. Mehr zum Thema ‚Einmalzahlung’…Mehr zum Thema ‚Sonderzahlung’…Mehr zum Thema ‚Steuerfreiheit’…Mehr zum Thema ‚Jahreswechsel’…
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