Ist es auch nach Bestandskraft der Ursprungsveranlagung möglich, im Rahmen der gegen die Änderungsbescheide gerichteten Einsprüche das Wahlrecht hinsichtlich der Gewinnermittlungsart neu auszuüben, um Mehrergebnisse aus einer Betriebsprüfung zu glätten? Mehr zum Thema ‚Außenprüfung’…Mehr zum Thema ‚Betriebsprüfung’…Mehr zum Thema ‚Gewinnermittlung’…Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…
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