BFH Pressemitteilung: Keine erweiterte Grundstückskürzung bei Halten von Oldtimern als Anlageobjekt
Der BFH hat entschieden, dass eine in § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG nicht ausdrücklich erlaubte Nebentätigkeit (im Streitfall: Halten von Oldtimern zum Zwecke der Wertsteigerung) auch dann zum Ausschluss der erweiterten Grundstückskürzung führen kann, wenn mit ihr keine Einnahmen erzielt werden. Mehr zum Thema ‚Gewerbesteuer’…Mehr zum Thema ‚Vermögensverwaltung’…Mehr zum Thema ‚Vermietung und...
