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Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes gehören nicht zu den Unterkunftskosten, die nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG nur mit höchstens 1.000 EUR im Monat angesetzt werden können. Sie sind, soweit notwendig, als Werbungskosten wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung abziehbar. Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Doppelte Haushaltsführung’…Mehr...

Die Insolvenzgeldumlage ist mit wenigen Ausnahmen von allen Arbeitgebern zu zahlen, die Arbeitnehmende im Inland beschäftigen. Im Jahr 2026 gilt der gesetzlich festgeschriebene Umlagesatz von 0,15 Prozent. Eine Verordnung zur Abänderung wurde dieses Jahr nicht erlassen. Mehr zum Thema ‚Insolvenz’…Mehr zum Thema ‚Insolvenzgeldumlage’…Mehr zum Thema ‚Gesamtsozialversicherungsbeitrag’…Mehr zum Thema ‚Jahreswechsel’…

Fallen Lebenshaltungskosten an einem ausländischen Dienstort höher aus als in Deutschland, zahlen Arbeitgeber ihren dort tätigen Arbeitnehmern regelmäßig einen Kaufkraftausgleich. Unter gewissen Voraussetzungen bleiben diese Zahlungen in Deutschland (lohn-)steuerfrei. Mehr zum Thema ‚Steuerbefreiung’…Mehr zum Thema ‚Kaufkraftausgleich’…Mehr zum Thema ‚Arbeitnehmerbesteuerung’…

Der BFH hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung Aufwendungen für einen KFZ-Stellplatz neben den Aufwendungen für die Mietwohnung als Werbungskosten in Abzug bringen kann. Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Doppelte Haushaltsführung’…Mehr zum Thema ‚Miete’…

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