Das FG Nürnberg hat entschieden, dass Nachzahlungszinsen entweder nicht festzusetzen oder zu erlassen sind, soweit Zahlungen auf eine später wirksam gewordene Steuerfestsetzung erbracht wurden. Voraussetzung ist, dass das Finanzamt die Zahlung angenommen und angerechnet hat. Mehr zum Thema ‚Nachzahlungszinsen’…Mehr zum Thema ‚Erlass’…
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