Die Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden ist seit dem 1.1.2026 in Kraft. Grenzpendler können damit bis zu 34 Tage im Jahr im Homeoffice arbeiten, ohne dass sich ihre steuerliche Behandlung ändert. Mehr zum Thema ‚Doppelbesteuerungsabkommen’…Mehr zum Thema ‚Internationales Steuerrecht’…
post@rp-steuerberatung.com
Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
