Die Finanzverwaltung gibt in einem Schreiben allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung. Mehr zum Thema ‚Unterhalt’…Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Belastung’…
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