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AllALLGEMEIN

Die Finanzverwaltung hat die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2026 bekanntgegeben. Mehr zum Thema ‚Einnahmenüberschussrechnung’…Mehr zum Thema ‚Vordruck’…

Die Steuerbefreiung für ein Familienheim findet laut dem FG München keine Anwendung, wenn entweder der Erblasser oder der Erbe seinen Lebensmittelpunkt nicht in dem maßgeblichen Wohngrundstück haben. Mehr zum Thema ‚Steuerbefreiung’…Mehr zum Thema ‚Erbschaftsteuer’…

Ob ein Familienheim vom Erwerber nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG unverzüglich zur Selbstnutzung für eigene Wohnzwecke bestimmt wurde, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Tatsachen durch das Finanzgericht als Tatsachengericht im konkreten Einzelfall zu entscheiden. Bei der vom BFH entwickelten Karenzfrist von sechs Monaten handelt es sich nicht um eine starre Frist. Mehr...

Ein Angehöriger eines freien Berufs kann die Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG nicht beanspruchen, wenn er freiwillig seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Freiberufler’…Mehr zum Thema ‚Buchführung’…Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…

Bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist im Rahmen des Entschließungsermessens nach § 152 Abs. 1 Satz 1 AO auch in Erstattungsfällen die Häufigkeit der Fristüberschreitung zu berücksichtigen. Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Erstattung’…Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…

Die Finanzverwaltung hat die Vordrucke der Anlage 13a sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2026 bekannt gegeben. Mehr zum Thema ‚Vordruck’…Mehr zum Thema ‚Gewinnermittlung’…Mehr zum Thema ‚Land- und Forstwirtschaft’…

Das FG Münster hat entschieden, dass die Übertragung von Miteigentumsanteilen an Immobilien im Rahmen eines Scheidungsvergleichs ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft darstellt.  Mehr zum Thema ‚Scheidung’…Mehr zum Thema ‚Spekulationsgewinn’…Mehr zum Thema ‚Immobilien’…

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