Neuigkeiten, Updates, Steuertipps

BLEIBEN SIE AUF DEM NEUSTEN STAND
AllALLGEMEIN

Das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchsrechts an einem dem Privatvermögen zugehörigen Grundstück ist eine steuerbare Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, wenn der Nießbraucher das Grundstück zum Zeitpunkt des Verzichts tatsächlich vermietet und hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt (entgegen BFH, Urteil v. 25.11.1992, X R 34/89, BStBl 1996 II...

Die Beschränkung der Steuerbegünstigung des § 7i EStG auf inländische Baudenkmale ist grundsätzlich unionsrechtskonform. Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Abschreibung’…Mehr zum Thema ‚Sonderabschreibung’…Mehr zum Thema ‚Denkmalschutz’…

Der Bundestag hat am 5.12.2025 das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) verabschiedet. Mehr zum Thema ‚Rentenbesteuerung’…Mehr zum Thema ‚Werbungskosten’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…

Das FG Baden-Württemberg hatte über die Kostentragung bei Einholung eines Verkehrswertgutachtens für Zwecke der Grundsteuer gemäß § 38 Abs. 4 LGrStG erst während des finanzgerichtlichen Verfahrens zu entscheiden. Im Urteilsfall kam das Gericht zu der Auffassung, das Finanzamt müsse die Kosten hierfür tragen. Mehr zum Thema ‚Grundsteuer’…Mehr zum Thema ‚Gutachten’…Mehr zum Thema ‚Kosten’…Mehr zum Thema...

Gründet ein Steuerpflichtiger einen Gewerbebetrieb mit dem Geschäftszweck, den selbsterzeugten Strom aus einer häuslichen Photovoltaikanlage zu verkaufen, wird dann aber tatsächlich ein nicht nur geringfügiger Teil davon privat verbraucht, kann ein in Bezug auf die Anschaffung der Anlage gebildeter Investitionsabzugsbetrag versagt werden. So hat das Hessische FG entschieden. Mehr zum Thema ‚Investitionsabzugsbetrag’…Mehr zum Thema ‚Photovoltaik’…

Zwei Steuerberater gehen einen ungewöhnlichen Weg: Mit den Upstalsboom Unternehmenslotsen haben Jan-Philipp Kriegel und Carsten Meyer zur Heyde eine Kanzlei gegründet, die sich konsequent auf Werte wie Vertrauen, Verantwortung und Gemeinwohl ausrichtet. Ihr Ziel: Unternehmen begleiten, die Wirkung erzielen wollen. Mehr zum Thema ‚Steuerberatung’…

KONTAKT

Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
+49 6227 89902 0

TELEFON

© RP Reuter Steuerberatungsgesellschaft St. Leon-Rot