Arbeitgeber können die Kosten für Führungszeugnisse grundsätzlich nicht steuerfrei erstatten. Anders kann es sein, wenn ein kirchlichen Arbeitgeber zur Einholung erweiterter Führungszeugnisse verpflichtet ist. Mehr zum Thema ‚Erstattung’…Mehr zum Thema ‚Werbungskosten’…Mehr zum Thema ‚Steuerfreiheit’…
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