Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung: Steuerliche Förderung der energetischen Sanierung angepasst
Wer eine zu Wohnzwecken selbst genutzte Immobilie energetisch sanieren lässt, wird gleich doppelt gefördert – die Bundesregierung hat Regelungen im Einkommensteuergesetz (EStG) an die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst. Mehr zum Thema ‚Sanierung’…Mehr zum Thema ‚Gebäude’…Mehr zum Thema ‚Klimaschutz’…Mehr zum Thema ‚Steuern’…
