Das FG Münster hat entschieden, dass die Übertragung eigener Anteile einer GmbH an den (faktischen) Alleingesellschafter zwar eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt, diese aus Sicht des Alleingesellschafters jedoch mit 0 EUR zu bewerten ist. Mehr zum Thema ‚Anteilsübertragung’…Mehr zum Thema ‚GmbH’…Mehr zum Thema ‚Verdeckte Gewinnausschüttung’…
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