Neuigkeiten, Updates, Steuertipps

BLEIBEN SIE AUF DEM NEUSTEN STAND
AllALLGEMEIN

Das Bestreben eines Unternehmers „Steuern zu sparen“ macht laut dem FG Münster eine rechtliche Gestaltung nicht unangemessen, solange die gewählte Gestaltung zumindest auch von beachtlichen außersteuerlichen Gründen bestimmt gewesen ist. Gründen daher Ehegatten jeweils ein Unternehmen an derselben Anschrift, ist darin noch keine künstliche Aufspaltung erkennbar. Vielmehr lagen hierfür im Urteilsfall nachvollziehbar außersteuerliche Gründe für...

Bei wiederkehrenden Zahlungen, die ein Steuerpflichtiger aufgrund eines Verzichts auf seinen Pflichtteil erhält, stellt sich die Frage, ob diese der Einkommensteuer unterliegen. Mehr zum Thema ‚Abfindung’…Mehr zum Thema ‚Pflichtteil’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…

Die Anforderungen an eine Rechnung im Sinne des § 14c Abs. 2 UStG erfüllt ein Dokument jedenfalls dann, wenn es den Rechnungsaussteller, den (vermeintlichen) Leistungsempfänger, eine Leistungsbeschreibung sowie das Entgelt und Angaben zur gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer enthält (Bestätigung der Rechtsprechung). Mehr zum Thema ‚Rechnung’…Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Vorsteuerabzug’…

Der Umstand, dass eine KG gewerblich geprägt ist, steht der Teilwertabschreibung einer wertlosen Darlehensforderung des Gesellschafters gegen die KG vor deren Vollbeendigung nicht entgegen, wenn wegen einer Betriebsaufgabe der KG die Grundsätze korrespondierender Bilanzierung nicht mehr eingreifen. Mehr zum Thema ‚Betriebsaufgabe’…Mehr zum Thema ‚Personengesellschaft’…Mehr zum Thema ‚Sonderbetriebsvermögen’…Mehr zum Thema ‚Darlehen’…

Werden Wirtschaftsgüter einer gewerblich geprägten Personengesellschaft wegen des Wegfalls dieser Prägung in das Privatvermögen überführt und von der nunmehr vermögensverwaltenden Gesellschaft weiterhin zur Erzielung von Einkünften genutzt, sind als Bemessungsgrundlage für die AfA die im Zuge der Ermittlung des Gewinns aus der Betriebsaufgabe steuerlich erfassten gemeinen Werte anzusetzen. Dies gilt für die AfA in den...

KONTAKT

Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
+49 6227 89902 0

TELEFON

© RP Reuter Steuerberatungsgesellschaft St. Leon-Rot