Mit Österreich wurde eine Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Absatz 6 und Art. 19 Abs. 1a DBA-Österreich getroffen. Mehr zum Thema ‚Doppelbesteuerungsabkommen’…Mehr zum Thema ‚Grenzgänger’…
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