Schleswig-Holsteinisches FG: Keine Aufgabe des Wohnsitzes während einer 12-monatigen Rundreise
Wer im Inland über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt verfügt, hat einen Kindergeldanspruch nur für diejenigen Kinder, die ebenfalls im Inland, in einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt innehaben. Mehr zum Thema ‚Kindergeld’…Mehr zum Thema ‚Auslandsreise’…Mehr zum Thema ‚Auslandsaufenthalt’…
