Zahlt der Mieter für die Überlassung der Mietsache vom Vermieter zu tragende Kosten, führt dies zu Einnahmen des Vermieters aus Vermietung und Verpachtung. Dies hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden. Der Zufluss findet im Zeitpunkt der Zahlung durch den Mieter statt. Mehr zum Thema ‚Vermietungseinkünfte’…
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