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Tantiemeforderungen, die in den festgestellten Jahresabschlüssen nicht ausgewiesen sind, fließen dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer nicht zu, auch wenn eine dahingehende Verbindlichkeit nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung in den (festgestellten) Jahresabschlüssen hätte gebildet werden müssen (a. A. BMF, Schreiben v. 12.5.2014, BStBl 2014 I S. 860). Mehr zum Thema ‚Zuflussprinzip’…Mehr zum Thema ‚Gesellschafter-Geschäftsführer’…Mehr zum Thema ‚GmbH-Geschäftsführer’…

Der BFH hat entschieden, dass die Art und Weise, in der ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, seine Aufzeichnungen geführt hat, eine Tatsache ist, die – wird sie dem Finanzamt nachträglich bekannt – zur Korrektur eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids führen kann. Mehr zum Thema ‚Einnahmenüberschussrechnung’…Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Außenprüfung’…

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