Aufwendungen von mehr als 110 EUR je Beschäftigten für eine Betriebsveranstaltung sind in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden. So hat das BSG entschieden. Mehr zum Thema ‚Betriebsveranstaltung’…Mehr zum Thema ‚Pauschalsteuer’…Mehr zum Thema ‚Beiträge zur Sozialversicherung’…Mehr zum Thema ‚Sozialversicherung’…
post@rp-steuerberatung.com
Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
