Der VIII. Senat des BFH hält den gesetzlichen Zinssatz von 6 % p.a. für sog. Aussetzungszinsen für verfassungswidrig. Er hat daher das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen. Mehr zum Thema ‚Aussetzung der Vollziehung’…Mehr zum Thema ‚Zinsen’…Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Grundgesetz’…
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