Das FG München hat zur Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude entschieden und klargestellt: Wurde eine Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag vorgenommen, sind diese vereinbarten und bezahlten Anschaffungskosten grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen. Mehr zum Thema ‚Kaufvertrag’…Mehr zum Thema ‚AfA’…Mehr zum Thema ‚Grundstück’…Mehr zum Thema ‚Gebäude’…
post@rp-steuerberatung.com
Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
