Das FG Münster entschied zu den Anforderungen an die Ermessensausübung bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags nach § 152 Abs. 1 AO n.F. in Erstattungsfällen. Mehr zum Thema ‚Steuererklärung’…Mehr zum Thema ‚Fristversäumnis’…
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