Bei Buchführungsmängeln eines Kioskbetriebs kann eine Hinzuschätzung mittels Unsicherheitszuschlags erfolgen. So hat das FG Düsseldorf entschieden. Mehr zum Thema ‚Buchführung’…Mehr zum Thema ‚Schätzung’…Mehr zum Thema ‚Betriebsprüfung’…
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