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AllALLGEMEIN

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob ein im Jahr 2021 in Abzug gebrachter Investitionsabzugsbetrag (IAB) für eine im Jahr 2022 tatsächlich erworbene und nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreite Photovoltaikanlage allein wegen des Inkrafttretens dieser Steuerbefreiung gemäß § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG im Jahr 2021 rückgängig zu machen ist. Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Investitionsabzugsbetrag’…Mehr zum Thema...

Die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt (§ 9 Nr. 3 GewStG), ist auch dann vorzunehmen, wenn Deutschland nach dem einschlägigen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht gehindert wäre, den gesamten Gewerbeertrag zu besteuern, und wenn sich im Rahmen einer koordinierten steuerlichen Außenprüfung (Joint Audit) die deutschen und...

Die ausschließlich durch ein (Regel-)Insolvenzverfahren verursachten Aufwendungen sind der privaten Vermögenssphäre des Steuerpflichtigen zuzuordnen und daher nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften abziehbar.  Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Werbungskosten’…Mehr zum Thema ‚Insolvenz’…

Seit dem VZ 2022 wurde mit § 3 Nr. 72 EStG für kleinere PV-Anlagen eine Steuerbefreiung eingeführt, sodass für diese keine einkommensteuerliche Relevanz mehr besteht. Können nachlaufende Betriebsausgaben, die Jahre vor 2022 betreffen, nun noch steuermindernd berücksichtigt werden? Mehr zum Thema ‚Betriebsausgaben’…Mehr zum Thema ‚Photovoltaik’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Steuerbefreiung’…

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