FG Baden-Württemberg: „Reemtsma-Anspruch“ bei Insolvenz
Im Fall einer Insolvenz des leistenden Unternehmers kann dem Leistungsempfänger sofort und in voller Höhe ein Direktanspruch gegenüber der Finanzverwaltung auf Erstattung der gezahlten Umsatzsteuer zustehen. So hat das FG Baden-Württemberg entschieden. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Insolvenz’…Mehr zum Thema ‚Steuererstattung’…
