Das FG Düsseldorf hat ernstliche Zweifel, ob eine Erbauseinandersetzung zu einer Änderung des Gesellschafterbestands über mindestens 90 % der Anteile an einer grundbesitzenden GmbH i. S. v. § 1 Abs. 2b GrEStG führt. Mehr zum Thema ‚GmbH-Gesellschafter’…Mehr zum Thema ‚Grunderwerbsteuer’…
post@rp-steuerberatung.com
Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot