Es ist möglich, dass im Rahmen einer Betriebsaufspaltung von mehreren Besitzunternehmen jeweils funktional wesentliche Betriebsgrundlagen an eine Betriebs-GmbH überlassen werden. In diesem Fall stellt sich die Frage, in welchem Betriebsvermögen bzw. Sonderbetriebsvermögen die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft zu erfassen sind. Mehr zum Thema ‚Betriebsaufspaltung’…
post@rp-steuerberatung.com
Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
