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Bereits durch das Jahressteuergesetz 2020 wurde § 39 EStG dahingehend geändert, dass private Kranken- und Pflegeversicherungen als mitteilungspflichtige Stellen die Höhe der monatlichen Beiträge elektronisch zu übermitteln haben. Erstmalig sollen nun Ende 2025 die Beiträge für 2026 übermittelt werden. Mehr zum Thema ‚Vorsorgeaufwendungen’…Mehr zum Thema ‚Steuererklärung’…Mehr zum Thema ‚Lohnsteuer’…

Eine anonyme Anzeige bleibt im Besteuerungsverfahren anonym. Der BFH hat einen Antrag auf Akteneinsicht im Besteuerungsverfahren als auch einen Auskunftsanspruch nach der DSGVO auf Offenbarung einer anonymen Anzeige nach einem Abwägungsprozess abgelehnt. Mehr zum Thema ‚Akteneinsicht’…Mehr zum Thema ‚Datenschutz’…Mehr zum Thema ‚Datenschutz-Grundverordnung’…

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