Die Veräußerung von Lehrinstituten ist keine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistung im Sinne von § 3 Nr. 13 GewStG. Mehr zum Thema ‚Gewerbesteuer’…Mehr zum Thema ‚Steuerfreiheit’…Mehr zum Thema ‚Veräußerungsgewinn’…
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