Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sind immer verstärkter anzutreffen, auch weil bedeutsame Mitarbeiter hierdurch an das Unternehmen gebunden werden. Laufende Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung des Arbeitnehmers am Arbeitgeber-Unternehmen lösen keinen Arbeitslohn, sondern Kapitaleinnahmen aus. Mehr zum Thema ‚Arbeitnehmer’…Mehr zum Thema ‚Beteiligung’…Mehr zum Thema ‚Mitarbeiterbindung’…Mehr zum Thema ‚Einkünfte aus Kapitalvermögen’…
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