Ohne weitere Komponenten erfüllt reines Glyzerin vor der Verwendung zur Herstellung von Liquids für E-Zigaretten nicht die Voraussetzungen eines Substituts für Tabakwaren. So hat das FG Düsseldorf entschieden. Mehr zum Thema ‚Steuer’…Mehr zum Thema ‚Besteuerung’…
post@rp-steuerberatung.com
Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
