Das VG Düsseldorf hat entschieden, dass die Stadt Hilden die Eigentümerin eines Nichtwohngrundstücks unter Zugrundelegung eines Hebesatzes vom 1.300 % zu Grundsteuern in Höhe von gut 2.000 EUR zu Unrecht herangezogen hat. Mehr zum Thema ‚Grundsteuer’…Mehr zum Thema ‚Grundsteuerreform’…
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