Das BMF hat den Basiszins zum 2.1.2025 bekannt gegeben, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2025 gem. § 18 Abs. 4 InvStG erforderlich ist. Mehr zum Thema ‚Basiszins’…Mehr zum Thema ‚Investmentsteuergesetz’…
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