BFH Kommentierung: Zufluss beim beherrschenden Gesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft
Dem beherrschenden Gesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft fließt ein Gewinnanteil gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG im Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses zu, wenn die Gesellschaft zahlungsfähig ist und er nach Maßgabe des ausländischen Rechts zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlich über den Gewinnanteil verfügen kann. Mehr zum Thema ‚Kapitalgesellschaft’…Mehr zum Thema ‚Kapitalertrag’…Mehr zum Thema ‚Ausland’…Mehr zum Thema...
