Das FG Düsseldorf hat sich mit den alten Rechtsprechungsgrundsätzen im Zusammenhang mit § 17 EStG auseinandergesetzt. So stellte sich die Frage nach der Berücksichtigung von Verlusten nach § 17 Abs. 4 EStG und bei den Einkünften aus Kapitalvermögen bei Auflösung einer Kapitalgesellschaft. Mehr zum Thema ‚Darlehen’…Mehr zum Thema ‚Verlust’…Mehr zum Thema ‚Kapitalvermögen’…
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