BFH Pressemitteilung: Keine Steuerersparnis durch die Vermietung von Luxusimmobilien
Wird ein Objekt mit einer Größe von mehr als 250 qm Wohnfläche vermietet, können aufgrund der Vermietung entstehende Verluste nicht ohne Weiteres mit anderen Einkünften des Steuerpflichtigen verrechnet werden. Mehr zum Thema ‚Vermietung und Verpachtung’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Liebhaberei’…
