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Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems können jedenfalls ab 2016 ohne vorherige Vorlage eines vor den Operationen erstellten amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Belastung’…Mehr zum Thema ‚Krankheitskosten’…

Gewinne aus dem Online-Pokerspiel (hier: in der Variante „Texas Hold’em“) können als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen (Fortführung der BFH-Urteile vom 16.9.2015, X R 43/12, BStBl II 2016, 48 – Turnierpoker –, und vom 25.2.2021, III R 67/18, BFH/NV 2021, 1070 – Casinopoker –). Mehr zum Thema ‚Gewerbliche Einkünfte’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…

Erzielt ein Steuerpflichtiger negative Einkünfte aus Kapitalvermögen durch die Beteiligung an einer Gesellschaft im Wege einer sog. Einzelinvestition, erfordert das Ausnutzen einer modellhaften Gestaltung zur Verlusterzielung aufgrund eines vorgefertigten Konzepts, dass er sich bei der Entwicklung der Geschäftsidee, der Vertragsgestaltung und der Vertragsumsetzung wie ein passiver Kapitalanleger verhält (Bestätigung des BFH-Urteils v. 17.1.2017, VIII R...

Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems sind jedenfalls ab dem Jahr 2016 regelmäßig ohne Vorlage eines vor den Operationen erstellten amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Belastung’…Mehr zum Thema ‚Krankheitskosten’…

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