BFH Pressemitteilung: Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen durch Mieter
Der BFH hat entschieden, dass Mieter Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gemäß § 35a EStG steuermindernd geltend machen können, auch wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben. Mehr zum Thema ‚Haushaltsnahe Dienstleistungen’…Mehr zum Thema ‚Haushaltsnahe Handwerkerleistung’…Mehr zum Thema ‚Mieter’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…
