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AllALLGEMEIN

Bezieht der Unternehmer Leistungen für sog. Betriebsveranstaltungen, ist er nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn diese nicht ausschließlich dem privaten Bedarf der Betriebsangehörigen dienen, sondern durch die besonderen Umstände seiner wirtschaftlichen Tätigkeit bedingt sind. Der Vorsteuerabzug für sog. Aufmerksamkeiten (Freigrenze von 110 EUR je Arbeitnehmer und Kalenderjahr) richtet sich nach der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Unternehmers. Mehr...

Ab dem Entschluss, länger als 1 Jahr zu Ausbildungszwecken im außereuropäischen Ausland zu bleiben, behält das Kind seinen Inlandswohnsitz in der elterlichen Wohnung nur dann bei, wenn es diese im Folgenden regelmäßig mehr als die Hälfte der ausbildungsfreien Zeit nutzt. Bei der anzustellenden Berechnung ist im Regelfall auf das Ausbildungs-, Schul- oder Studienjahr abzustellen. Die Gründe...

Die Steuerbegünstigung gemäß § 7i oder § 10f EStG für Baumaßnahmen an einem im EU-Ausland belegenen, aber auch zum kulturgeschichtlichen Erbe Deutschlands gehörenden Baudenkmal ist ausgeschlossen, wenn die Baumaßnahmen nicht vorher mit der für den Denkmalschutz zuständigen ausländischen Behörde abgestimmt worden sind. Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Denkmalschutz’…Mehr zum Thema ‚Europäische Union’…

Einen Minijob während der Elternzeit auszuüben ist für Eltern eine gute Gelegenheit, die Haushaltskasse etwas aufzubessern. Nicht selten kommt das Angebot auch vom bisherigen Arbeitgeber. Es gibt zwei Arten von Minijobs, die unterschiedlich zu bewerten sind. Mehr zum Thema ‚Minijob’…Mehr zum Thema ‚Elternzeit’…Mehr zum Thema ‚Geringfügige Beschäftigung’…

Anlässlich verschiedener finanzgerichtlicher Entscheidungen stellen wir für Sie monatlich die wichtigsten neuen anhängigen Verfahren für Unternehmer, Arbeitnehmer und Anleger zusammen. Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚Anhängige Verfahren’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…

Aufwendungen für „Essen auf Rädern“ sind nicht außergewöhnlich und zwangsläufig im Sinne von § 33 Abs. 1 EStG, wenn sie nicht unmittelbar zur Heilung aufgewendet werden, sondern als Folgekosten einer Krankheit gelegentlich entstehen. So entschied das FG Münster. Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Belastung’…Mehr zum Thema ‚Krankheitskosten’…

Arbeitnehmende, die das 23. Lebensjahr vollendet haben und kinderlos sind, zahlen seit 2005 einen Beitragszuschlag für Kinderlose. Seit dem 1.7.2023 erhalten Arbeitnehmende mit Kindern eine kinderzahlabhängige Beitragsentlastung. Sowohl für den Beitragszuschlag für Kinderlose als auch bei der kinderzahlabhängigen Beitragsentlastung ist die Elterneigenschaft entscheidend. Mehr zum Thema ‚Pflegeversicherungsbeitrag’…Mehr zum Thema ‚Pflegeversicherung’…Mehr zum Thema ‚Beiträge zur Sozialversicherung’…

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