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Sich selbst zeigen; mit allen Ecken und Kanten, den eigenen Fingerabdruck kennen und an den richtigen Stellen hinterlassen: So lässt sich das Employer Branding beschreiben, über das Florian D. Weber im aktuellen Verhör mit seinem Gast gesprochen hat. Mehr zum Thema ‚Steuerberater’…Mehr zum Thema ‚Steuerberatung’…Mehr zum Thema ‚Kanzleimarketing’…Mehr zum Thema ‚Kanzleimanagement’…

Wer als Urheber oder Rechtsnachfolger anzusehen ist, ist auch im Rahmen des § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG nach den Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes zu beurteilen. Urheber i.S.d. § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG ist der (geistige) Schöpfer des Werkes; dessen Rechtsnachfolger ist der Gesamtrechtsnachfolger. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Steuerfreiheit’…Mehr zum Thema...

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