Nach einem neuen BMF-Schreiben ist einem Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer auch dann stattzugeben, wenn der Antragsteller Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats oder eines EWR-Mitgliedstaats ist und in der Schweiz seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Mehr zum Thema ‚Beschränkte Steuerpflicht’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Internationales Steuerrecht’…
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