Das BMF hat die Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. AStG für die Feststellungsjahre ab 2022, die Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft betreffen, die nach dem 31.12.2021 beginnen, veröffentlicht. Mehr zum Thema ‚Vordruck’…Mehr zum Thema ‚Außensteuergesetz’…
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