Die Kasse einer inländischen, öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft ist eine öffentliche Kasse i. S. v. § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b EStG. Mehr zum Thema ‚Beschränkte Steuerpflicht’…Mehr zum Thema ‚Erstattung’…Mehr zum Thema ‚Ausland’…
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