Viele Unternehmen zahlen ihren Mitarbeitenden einen Sonn-, Feiertagszuschlag. Ebenso wird Nachtarbeit oftmals zusätzlich vergütet. Beachten Arbeitgeber die steuerlichen Vorschriften, bleiben diese Zuschläge steuerfrei. Die Gerichte haben sich zuletzt mit mehreren Zweifelsfragen beschäftigt. Mehr zum Thema ‚Sonntagszuschlag’…Mehr zum Thema ‚Feiertagszuschlag’…Mehr zum Thema ‚Steuerfreiheit’…Mehr zum Thema ‚Nachtzuschlag’…
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