Trotz Belegvorhaltepflicht fordern Finanzämter oftmals Unterlagen z. B. Mietverträge im Veranlagungsverfahren an. Allein mit Hinweis auf die DSGVO kann eine solche Vorlage nicht wirksam verweigert werden. Mehr zum Thema ‚Datenschutz-Grundverordnung’…Mehr zum Thema ‚Datenschutz’…Mehr zum Thema ‚Finanzamt’…Mehr zum Thema ‚Mietvertrag’…
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