Die Finanzverwaltung stellt klar, dass für bestimmte Rechnungsangaben nach § 14 und § 14a UStG anstelle der deutschen Begriffe auch andere Amtssprachen zulässig sind und ändert den UStAE. Mehr zum Thema ‚Rechnung’…Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer-Anwendungserlass’…
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