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AllALLGEMEIN

Der höhere Zinssatz bei Festsetzung von Aussetzungszinsen im Vergleich zu Zinsen nach § 233a AO ist nach Auffassung des BFH seit 2019 verfassungswidrig. Wenngleich bis zu einer Entscheidung des BVerfG Jahre vergehen werden, muss bereits gegenwärtig nicht nur gegen ADV-Zinsbescheide verfahrensrechtlich vorgegangen werden, um von einer künftigen positiven BVerfG-Entscheidung profitieren zu können. Mehr zum Thema...

Nachträgliche Betriebsausgaben sind durch den Betriebsübergeber auch bei unentgeltlicher Betriebsübergabe absetzbar. Dies gilt nach Auffassung des BFH zumindest dann, wenn der Betriebsübergeber später eine eigene Schuld bedient, zu deren Kostenübernahme sich der Betriebsübernehmer nur „intern“ verpflichtet hat und er diese Kosten infolge eigener Insolvenz nicht mehr tragen kann. Mehr zum Thema ‚Betriebsübergang’…Mehr zum Thema ‚Schenkung’…Mehr...

Die Vollverzinsungsregeln gem. § 233a und § 238 Abs. 1a der AO bilden sowohl den Beginn des Zinslaufs als auch die Zinshöhe realitätsnah ab. Das FG Baden-Württemberg entschied, dass die Vollverzinsung zudem auch im Einklang mit den unionsrechtlichen Grundsätzen der Äquivalenz und Effektivität steht. Mehr zum Thema ‚Zinsen’…Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…

Ein ausländischer Investmentfonds, der unter der Geltung des InvStG 2004 mit Kapitalertragsteuer belastete Dividenden inländischer Aktiengesellschaften bezog, hat nach dem Unionsrecht im Grundsatz einen Anspruch auf Erstattung dieser Steuer. Mehr zum Thema ‚Investmentsteuergesetz’…Mehr zum Thema ‚EuGH’…Mehr zum Thema ‚Kapitalertragsteuer’…Mehr zum Thema ‚Ausland’…

Der VIII. Senat des BFH hält den gesetzlichen Zinssatz von 6 % p.a. für sog. Aussetzungszinsen für verfassungswidrig. Er hat daher das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen. Mehr zum Thema ‚Aussetzung der Vollziehung’…Mehr zum Thema ‚Zinsen’…Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Grundgesetz’…

Die Bundesregierung plant, den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs aus bestimmten Rechnungen zu verschieben. Davon betroffen: Rechnungen von Unternehmen, die ihre Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten berechnen. Auf Anregung des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) prüft das BMF nun eine Nichtbeanstandungsregelung zum Schutz des Rechnungsempfängers. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Vorsteuerabzug’…Mehr zum Thema ‚Rechnung’…

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