Vor dem FG Münster stritten die Beteiligten für Zwecke der Feststellung des Grundsteuerwerts darüber, ob eine öffentliche, von der Grundsteuer befreite Wegefläche im Sinne des § 4 Nr. 3 Buchst. a GrStG vorliegt. Mehr zum Thema ‚Grundsteuer’…Mehr zum Thema ‚Grundstück’…Mehr zum Thema ‚Steuerbefreiung’…
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