Das FG Münster hat entschieden, dass das Hauptzollamt potenzielle Erben für nach dem Tod der Erblasserin entstandene Kfz-Steuern nicht in Anspruch nehmen darf, wenn die Erbfolge noch nicht geklärt ist. Mehr zum Thema ‚Kfz-Steuer’…Mehr zum Thema ‚Nachlassverbindlichkeit’…
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